Unvereinbarkeitserklärung des LFCD e.V.

  1. Der Leder- und Fetischclub Dresden e.V. (kurz LFCD e.V.) bekennt sich zu den Grundwerten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen, der Charta der Vielfalt (EU-CHARTA) und vertritt demokratische Werte. Er ist der grundsätzlichen Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind und gleichberechtig an der Verteilung von Einfluss und Gestaltungsmacht in der Gesellschaft partizipieren können und sollen.
  2. Der LFCD e.V. steht insbesondere für eine pluralistische, offene und freie Gesellschaft, die Verteidigung der Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Respekt, sowie das Recht auf körperliche, psychische und verbale Unversehrtheit.
  3. Der LFCD e.V. respektiert Vielfalt und erkennt die Verschiedenheit von Lebensstilen, Geschlechtern und Sexualität an.
  4. Rassismus, jegliche Art von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Klassismus, Feindlichkeit gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen und Geschlechtern, nationalistische, antidemokratische Ideologien, Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderungen und alle weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz auf Veranstaltungen des LFCD e.V. und in den Vereinsräumen genannt BUNKER.
  5. Die Vereinsmitgliedschaft und die Beschäftigung von Personen in allen Bereichen des Vereines ist unvereinbar für Personen, Gruppen, Organisationen, Institutionen und Parteien, die den unter 1.-4. genannten Punkten inhaltlich entgegenstehen oder die die unter Punkt 4. genannten Formen der Ausgrenzung in Ihrer Programmatik und Veröffentlichungen tolerieren. Dies gilt grundsätzlich für Parteien, Mitglieder und Anhängern rechtspopulistischer, antipluralistischer, völkisch-nationalistischer und neonazistischer Parteien und Gruppierungen. Deren Inhalte und Weltanschauungen, gestützt und untermalt durch Äußerungen und Handlungen der jeweiligen Mitglieder, stehen Haltung, Forderungen und Selbstverständnis des LFCD e.V. diametral entgegen und sind mit diesen unvereinbar.
  6. Der LFCD e.V. strebt ebenso an, nur mit Kooperationspartnern, Organisationen und anderen vertraglich gebundenen Firmen zusammenzuarbeiten, die keine Personen beschäftigen, welche unter Punkt 5. genannt wurden.
  7. Bei Verstößen gegen die Unvereinbarkeitserklärung kann bei Mitgliedern ein Vereinsausschlussverfahren gemäß den Bestimmungen der Satzung des LFCD e.V. erfolgen und die Kooperation mit Geschäftspartnern des LFCD e.V. beendet werden.

gez. der Vorstand & die Mitglieder des Leder- und Fetischclub Dresden e.V.
August 2020